Die Verfassung des Landes Hessen ist die Landesverfassung des Bundeslandes Hessen in Deutschland. Sie wurde erstmals 1946 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eingeführt und mehrmals überarbeitet.
Der erste Teil der Verfassung enthält allgemeine Bestimmungen, wie etwa die Grundrechte, die Menschenwürde, die Gewährleistung der Gleichberechtigung und den Schutz der Familie.
Der zweite Teil der Verfassung befasst sich mit den Staatsorganen. Hier werden die verschiedenen Institutionen wie Landtag, Landesregierung und Verfassungsgerichtshof beschrieben und ihre Funktionen festgelegt.
Die Verfassung des Landes Hessen legt außerdem die Aufgaben und Befugnisse der Landesverwaltung fest und regelt die Finanzverwaltung.
Besonders hervorzuheben ist der dritte Teil der Verfassung, der sich mit der kommunalen Selbstverwaltung befasst. Hessen verfügt über eine starke kommunale Ebene, weshalb die kommunale Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert hat. Hier werden die Rechte und Pflichten der Gemeinden und Landkreise festgelegt.
Die Verfassung des Landes Hessen kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag geändert werden und ist somit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Bundesland.
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